Malerarbeiten:
Komplett von der Steuer absetzbar
Mit dem neu eingeführten § 35a Einkommenssteuergesetz bestand erstmals für die Veranlagungszeiträume ab 2003 die Möglichkeit für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz Hartz II). Hiervon waren bisher bereits teilweise auch Malerarbeiten erfasst, soweit es sich um Schönheitsreparaturen handelt. Dies hatte der HV Farbe Gestaltung Bautenschutz in zähen Verhandlungen erreicht. Die Bundesregierung hat dieses auf alle Handwerkerrechnungen ausgeweitet. Damit sind generell alle Malerarbeiten steuerlich absetzbar. Im Einzelnen soll Folgendes gelten: Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 EStG Max. 600 Euro im Jahr (20% von 3.000 Euro) bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus ist eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Arbeitskosten müssen mit einem separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Bei dem Steuerbonus handelt es sich um eine max. Jahreförderung pro Haushalt. Die umfassende steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bei privaten Haushalten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Maler-Lackiererhandwerk bietet das breitgefächertste Leistungsangebot bei der Renovierung und Sanierung von allen Bau-Ausbaugewerken. Der private Endverbraucher ist die Hauptauftragsgruppe für unsere Betriebe. Wenn der Kunde Steuern sparen kann, wird er entsprechend zugreifen. Die steuerliche Absetzbarkeit macht insbesondere die Schwarzarbeit unattraktiv. Unsere Betriebe stehen täglich in der Konkurrenz zur illegalen Arbeit.
Quelle: Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz-Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks
Beispiel | |
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Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) | 2.350 € |
Materialkosten (ohne Berücksichtigung) | 875 € |
19% Mwst. Anteil Malerarbeiten | 446 € |
Aufwendungen für Abzug | 2.796 € |
Steuerermäßigung 20% | 559 € |
Direkt von der Steuerschuld abziehbar | 559 € |